Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den unter­neh­me­ri­schen Geschäftsverkehr (b2b)

Geltungsbereich

  1. Gegenstand die­ses Vertrages sind Beratungsleistungen des Anbieters ins­be­son­de­re im Bereich des IT-Consultings. Die ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Leistungen erge­ben sich aus der jewei­li­gen Angebotsbeschreibung auf der Website des Anbieters oder wer­den in einer geson­der­ten Leistungsbeschreibung geregelt.
  2. Vertragsschlüsse unter Zugrundelegung die­ser AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gül­ti­gen Fassung erfol­gen aus­schließ­lich gegen­über Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Die AGB gel­ten für die gesam­te Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien. Die AGB sind abruf­bar auf der Website des Anbieters unter http://www.gidigan.de/agb/agb.html
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gel­ten aus­schließ­lich. Von unse­ren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abwei­chen­de AGB des Kunden haben kei­ne Gültigkeit, es sei denn wir stim­men die­sen aus­drück­lich zu.

 

Angebote, Vertragsschluss, Form

  1. Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders ver­ein­bart, frei­blei­bend. An ein Angebot hält sich der Anbieter für 2 Wochen gebun­den, soweit kei­ne abwei­chen­den Vereinbarungen getrof­fen wur­den. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe des Angebots.
  2. Der Vertrag kommt zustan­de durch schrift­li­che Angebotsbestätigung des Kunden oder durch schrift­li­che Auftragsbestätigung des Anbieters. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedür­fen zu ihrer Gültigkeit der schrift­li­chen Bestätigung.

 

Leistungsumfang

  1. Der Anbieter erbringt Beratungsleistungen im EDV-Bereich. Der kon­kre­te Leistungsumfang der durch den Anbieter zu erbrin­gen­den Leistung ergibt sich aus der jewei­li­gen Angebotsbeschreibung auf der Website des Anbieters oder aus der zusätz­lich ver­ein­bar­ten Leistungsbeschreibung.
  2. Der Anbieter ist zu Teilleistungen berech­tigt, soweit dies dem Kunden zumut­bar ist. Die Beratungsleistung des Anbieters umfasst auch die Auswahl und Hinzuziehung drit­ter Unternehmen. Sofern ein Mitspracherecht des Kunden nicht aus­drück­lich ver­ein­bart wur­de, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines aus­ge­wo­ge­nen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und best­mög­li­chem Erfolg für den Auftraggeber.
  3. Der Anbieter ist ohne geson­der­te Vereinbarung nicht ver­pflich­tet, Datenträger, Dateien und Daten her­aus­zu­ge­ben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung not­wen­dig ist. Wird die Herausgabe durch den Kunden gewünscht, ist dies geson­dert zu ver­ein­ba­ren und zu vergüten.

 

Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde unter­stützt den Anbieter bei der Erfüllung der ver­trag­lich geschul­de­ten Leistungen, ins­be­son­de­re durch die Bereitstellung der not­wen­di­gen Informationen, Materialien, Daten und Inhalte.
  2. Die für die Durchführung der Leistungen vom Kunden bereit­zu­stel­len­den Inhalte sind in gän­gi­gen und unmit­tel­bar ver­wert­ba­ren digi­ta­len Formaten zur Verfügung zu stel­len. Erkennt der Kunde, dass die­se Inhalte feh­ler­haft, unvoll­stän­dig oder nicht ein­deu­tig sind, hat er dies dem Anbieter unver­züg­lich mitzuteilen.
  3. Mitwirkungspflichten des Kunden im Rahmen die­ses Vertrages erfol­gen, soweit nicht anders ver­ein­bart, ohne Vergütung.
  4. Erhält der Kunde im Rahmen der ver­trag­li­chen Zusammenarbeit mit dem Anbieter eine Nutzerkennung und ein Passwort. ist er ver­pflich­tet, die­se ver­trau­lich zu behan­deln. Der Kunde ist nur dann berech­tigt, die­se Daten einem Dritten zu über­las­sen, wenn der Anbieter einer sol­chen Nutzungsüberlassung an Dritte schrift­lich zuge­stimmt hat. Dies gilt unab­hän­gig davon, ob die Nutzungsüberlassung teil­wei­se oder voll­stän­dig, ent­gelt­lich oder unent­gelt­lich gesche­hen soll.
  5. Der Kunde sorgt für eine regel­mä­ßi­ge Sicherung sei­ner Daten und Inhalte. Ohne geson­der­te Vereinbarung besteht kei­ne Pflicht zur Datensicherung sei­tens des Anbieters.

 

Geheimhaltung

  1. Der Anbieter ver­pflich­tet sich, über alle ihm im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden zur Kenntnis gelang­ten ver­trau­li­chen Vorgänge, ins­be­son­de­re Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden strengs­tes Stillschweigen zu bewah­ren und die­se nicht wei­ter­zu­ge­ben. Dies gilt gegen­über jeg­li­chen nicht­be­rech­tig­ten Dritten, d. h. auch gegen­über nicht­be­rech­tig­ten Mitarbeitern sowohl von GITC als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ord­nungs­ge­mä­ßen Erfüllung der ver­trag­li­chen Verpflichtungen erfor­der­lich ist.
  2. Der Anbieter ver­pflich­tet sich, auch mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung ein­ge­setz­ten Mitarbeitern eine mit die­ser Ziffer inhaltsgleiche
    Regelung zu vereinbaren.

 

Leistungsänderung/ Freigabe/ Leistungsverzögerungen

  1. Soweit durch den Kunden Änderungen des ver­trag­li­chen Leistungsumfangs gewünscht wer­den, wird er die­se dem Anbieter schrift­lich mit­tei­len. Soweit die Änderungen nach der Prüfung durch den Anbieter durch­führ­bar sind, wer­den sich die Vertragsparteien bezüg­lich der Umsetzung des Änderungswunsches abstim­men. Kommt eine Einigung zustan­de, wird der Vertrag inso­weit geän­dert. Andernfalls ver­bleibt es bei dem ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Leistungsumfang.
  2. Vertraglich ver­ein­bar­te Termine wer­den, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betrof­fen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den  Änderungsvorschlag sowie der aus­zu­füh­ren­den Änderungswünsche ange­mes­sen ver­scho­ben. Der Anbieter wird dem Kunden die neu­en Termine unver­züg­lich mitteilen.
  3. Verzögerungen der Leistung, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stam­men (etwa ver­spä­te­tes Erbringen von Mitwirkungsleistungen) sowie auf­grund höhe­rer Gewalt beru­hen (etwa Streik, Störungen der Telekommunikation), hat der Anbieter nicht zu ver­tre­ten. Der Anbieter ist berech­tigt, die betref­fen­de Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer ange­mes­se­nen Anlaufzeit zu ver­schie­ben. Der Anbieter zeigt dem Kunden die Leistungsverzögerungen unver­züg­lich an.

 

Vergütung, Verzug

  1. Es gel­ten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters oder im Angebot zugrun­de geleg­ten Preise. Alle Preise ver­ste­hen sich als Nettopreise und sind zuzüg­lich der jeweils gel­ten­den Mehrwertsteuer zu zah­len. Bei Festpreisen ist der Anbieter berech­tigt, für in sich abge­schlos­se­ne und selbst­stän­dig nutz­ba­re Teile der ver­ein­bar­ten Leistung Abschlagszahlungen zu berechnen.
  2. Weitere  Zahlungsmodalitäten wie Teilzahlungen, Rabatte, Skonti etc. rich­ten sich nach der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.
  3. Reisekosten und Spesen sind nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ent­spre­chend geson­dert nach Zeitaufwand zu vergüten.
  4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berech­tigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu for­dern. Für den Fall, dass der Anbieter einen höhe­ren Verzugsschaden gel­tend macht, hat der Kunde die Möglichkeit nach­zu­wei­sen, dass der gel­tend gemach­te Verzugsschaden über­haupt nicht oder in nied­ri­ge­rer Höhe ange­fal­len ist.
  5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zuläs­sig, soweit die­se unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind.

 

Eigentumsvorbehalt

Der Anbieter behält sich das Eigentum an den gelie­fer­ten Waren bis zur voll­stän­di­gen Bezahlung sämt­li­cher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehen­der oder spä­ter ent­ste­hen­der Forderungen aus die­sem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.

 

Benennung als Referenz

Der Kunde gestat­tet dem Anbieter, die­sen auf der eige­nen Website sowie in ande­ren Medien als Referenzkunden zu benen­nen und die erbrach­ten Leistungen zu Werbezwecken  öffent­lich wie­der­zu­ge­ben. Der Anbieter wird jedoch ein vom Kunden gel­tend gemach­tes ent­ge­gen­ste­hen­des berech­tig­tes Interesse berücksichtigen.

 

Gewährleistung

  1. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die gelie­fer­te Arbeiten und Leistungen umge­hend nach auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder offen­sicht­li­che Mängel zu über­prü­fen und dem Anbieter  dahin­ge­hen­de Beanstandungen unver­züg­lich schrift­lich anzu­zei­gen. Unterbleibt die unver­züg­li­che Rüge, gel­ten die Leistungen als genehmigt.
  2. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit der Leistung einen Anspruch auf  Nacherfüllung. Der Anbieter ist nach sei­ner Wahl zur Nacherfüllung in Form der  Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neu­en man­gel­frei­en Sache verpflichtet.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach sei­ner Wahl mindern
    oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurück­tre­ten. Dies gilt auch, wenn der Anbieter die Nacherfüllung ver­wei­gert oder die­se dem Kunden unzu­mut­bar ist.

 

Haftung/ Haftungsfreistellung

  1. Für Vorsatz haf­tet der Anbieter unbe­schränkt. Bei gro­ber Fahrlässigkeit sowie bei ein­fa­cher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesent­li­cher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung haf­tet der Anbieter auf den typi­scher­wei­se ein­tre­ten­den, vor­her­seh­ba­ren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leich­te Fahrlässigkeit aus­ge­schlos­sen. Unberührt hier­von blei­ben die Haftung aus der Übernahme einer Garantie oder Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Die vor­ste­hen­den Regelungen gel­ten auch für die per­sön­li­che Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
  3. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereit­stellt, ist der Anbieter nicht ver­ant­wort­lich. Der Anbieter ist ins­be­son­de­re nicht ver­pflich­tet, die über­las­se­nen Materialien und Inhalte auf mög­li­che Rechtsverstöße zu prü­fen. Der Kunde unter­stützt den Anbieter bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegen­über dem Anbieter auf­grund der vom Kunden über­las­se­nen Inhalte gel­tend machen, ins­be­son­de­re durch zur Verfügung stel­len der zur Verteidigung erfor­der­li­chen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz der zur Rechtsverfolgung not­wen­di­gen Kosten ver­pflich­tet, die dem Anbieter durch die recht­li­che Inanspruchnahme durch Dritte auf­grund der vom Kunden über­las­se­nen Inhalte entstehen.
  4. Die Haftung für Datenverlust oder -beschä­di­gung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ord­nungs­ge­mä­ßer Datensicherung erfor­der­lich wäre, um die Daten aus dem gesi­cher­ten Datenmaterial wiederherzustellen.

 

Datenschutz

Der Anbieter behan­delt  per­so­nen­be­zo­ge­ne Kundendaten ver­trau­lich und ent­spre­chend der gesetz­li­chen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe per­so­nen­be­zo­ge­ner Kundendaten ohne aus­drück­li­che Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der not­wen­di­gen Abwicklung des Vertrages.

 

Erfüllungsort/ anwend­ba­res Recht/ Schlussbestimmung

  1. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders ver­ein­bart, der Ort der Niederlassung des Anbieters in Hamburg.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für aus die­sem Vertrag sowie über die Frage des Entstehens und der Wirksamkeit ent­ste­hen­de Rechtsstreitigkeiten ist Hamburg. Der Anbieter hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an des­sen Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen.
  3. Für alle sich aus dem Vertrag und des­sen Abwicklung erge­ben­den Rechtsfragen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
  4. Soweit eine Bestimmung die­ses Vertrages ungül­tig oder undurch­setz­bar ist oder wird, blei­ben die übri­gen Bestimmungen die­ses Vertrages hier­von unberührt.